I. Nutzungsänderung nach §13a BauNVO

 

Planen Sie, die Nutzung Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses rechtssicher genehmigen zu lassen? Wir übernehmen sämtliche Maßnahmen für die Erstellung Ihres Antrags für Ihre Gemeinde / Stadt, in der sich Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus befindet

 

II. Planen Sie den Umbau, eine Sanierung oder eine Modernisierung Ihres Objekts?

 

Unser Architekturbüro bietet Ihnen die Leistungen für Ihr Vorhaben.

Wir begleiten Sie in Ihrem Prozess, der Organisation und im Ablauf.

 

Themen zur Architektur oder zur Barrierefreiheit erarbeiten wir in Absprache mit Ihnen.

Die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination können wir Ihnen ebenfalls anbieten.

 

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen. 

 

www.sigebau.com      schuhmacher@sigebau.com